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AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der GGL GmbH
Stand: 28.01.2026


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der GGL GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden „Kunde“).

1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, selbst wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

1.4 Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen AGB vor, sofern sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.


2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, tatsächliche Leistungserbringung oder Lieferung durch den Auftragnehmer zustande.

2.3 Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


3. Leistungsumfang und Abrechnung

3.1 Sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

3.2 Arbeitszeit umfasst auch Fahrzeiten (Hin- und Rückfahrt), Rüstzeiten sowie notwendige Nebenleistungen.

3.3 Mehr- und Zusatzleistungen, die im Zuge der Ausführung erforderlich oder zweckmäßig werden und nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden gesondert verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn diese Leistungen erst vor Ort erkennbar werden.

3.4 Wartezeiten, Stillstandzeiten sowie vergebliche Anfahrten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. fehlender Zutritt, fehlender Strom, fehlende Infrastruktur, Abwesenheit des Kunden), werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Dazu zählen insbesondere:

  • freier und sicherer Zugang zur Arbeitsstelle,
  • betriebsbereite Anschlüsse (Strom, Wasser, Gas),
  • ausreichende Beleuchtung,
  • Anwesenheit eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners.

4.2 Verzögerungen oder Mehraufwendungen infolge Verletzung der Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden.


5. Notdienst, Zuschläge und Arbeitszeiten

5.1 Für Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit, insbesondere im Rahmen von Not-, Störungs- oder Bereitschaftsdiensten, gelten Zuschläge gemäß aktueller Preisliste.

5.2 Zuschläge fallen auch für Fahrzeiten an.

5.3 Die Zuschläge gelten unabhängig davon, ob dem Kunden vorab ein schriftliches Angebot gelegt wurde.


6. Preis- und Indexanpassung

6.1 Die vereinbarten Entgelte basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren.

6.2 Unternehmer (B2B):
Ändern sich nach Vertragsabschluss Lohnkosten (z. B. durch Kollektivverträge) oder Material- und Beschaffungskosten wesentlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Entgelt im Ausmaß der tatsächlichen Kostenänderung anzupassen.

6.3 Verbraucher (B2C):
Bei länger dauernden Leistungen kann eine Entgeltanpassung erfolgen, sofern sich die maßgeblichen Kosten wesentlich ändern und der Verbraucher vor Durchführung der Leistung darüber informiert wird.

6.4 Dauerschuldverhältnisse gelten als wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex (VPI). Ausgangsbasis ist der Monat des Vertragsabschlusses.


7. Beigestellte Ware

7.1 Werden Geräte, Anlagen oder Materialien vom Kunden beigestellt, liegt deren Eignung, Qualität und Betriebsbereitschaft im Verantwortungsbereich des Kunden.

7.2 Für beigestellte Ware wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Gewährleistung übernommen.

7.3 Sofern ausdrücklich vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Prüfung, Anpassung, Montage oder Integration beigestellter Ware einen Manipulationszuschlag zu verrechnen.


8. Reparaturleistungen, Alt- und Fremdgeräte

8.1 Bei Reparatur-, Service- und Störungseinsätzen schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg, sondern einen fachgerechten Reparatur- bzw. Instandsetzungsversuch.

8.2 Eine Haftung für Folgeschäden bei technisch überalterten Anlagen, verdeckten Vorschäden, nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen oder bereits vorgeschädigten Komponenten ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8.3 Wird eine Reparatur aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen abgebrochen, ist der bis dahin entstandene Arbeits-, Material- und Anfahrtsaufwand vom Kunden zu tragen.


9. Liefer- und Leistungsfristen

9.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

9.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern die Leistungsfrist entsprechend.


10. Gefahrtragung

10.1 Bei Unternehmergeschäften geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über.

10.2 Der Kunde hat für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.


11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

11.2 Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.


12. Gewährleistung

12.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

12.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.

12.3 Mängel sind vom Unternehmer unverzüglich schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.


13. Haftung

13.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

13.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach mit der Deckungssumme einer bestehenden Haftpflichtversicherung begrenzt.

13.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


14. Innungs-AGB

14.1 Ergänzend zu diesen AGB gelten – soweit fachlich einschlägig – die Muster-AGB der österreichischen Bundesinnungen, insbesondere für Gas-, Wasser- und Heizungs-, Kälte-, Klima- sowie Mechatronik-Technik, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

14.2 Im Falle von Widersprüchen haben die AGB der GGL GmbH Vorrang.


15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Erfüllungsort ist der Sitz der GGL GmbH.

15.3 Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: 28.01.2026